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Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müsse gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG)  registriert und lizenziert werden und erfordern eine regelmäßige Mengenmeldung. Sie fallen normalerweise im privaten Bereich sowie bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfälle an. Sie lassen sich sowohl vom Volumen als auch vom Abholrhythmus über die klassischen, kommunalen Strukturen wie Gelber Sack und Blaue Tonne erfassen und entsorgen. Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen dagegen sind in den meisten Fällen nicht dem Bereich der kommunalen Verpackungsentsorgung zuzuordnen und lassen sich aufgrund des hohen Volumens nicht über diese Rücknahmestrukturen entsorgen. Das sind vor allem Verpackungen mit rein gewerblichem Charakter aber auch Verpackungen, die bestimmte schadstoffhaltige Füllgüter enthalten und dadurch nicht systemverträglich sind. In diesem Fall muss nur eine Kernpflicht eingehalten werden, weitere Verpflichtungen wie eine Registrierung oder Lizenzierung sind nicht verpflichtend.

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