Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, werden einer Migrationsprüfung unterzogen. Dabei soll der Übergang von Materialien an andere angrenzende Inhaltsstoffe überprüft werden. Lebensmittelrechtliche Konformität bedeutet also sinngemäß, dass Materialien und Gegenstände so hergestellt sind, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nur in so kleinen Mengen in ein Lebensmittel migrieren (überwandern), dass sie die Gesundheit nicht gefährden und die Lebensmittel hinsichtlich Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen.