Kompostierbare Verpackung
Laut der Europäischen Norm gilt eine Verpackung als „kompostierbar“, wenn sie sich in einer industriellen Kompostieranlage innerhalb von 6 Monaten zu mindestens 90% selbst zersetzt hat. Außerdem dürfen Zusatzstoffe in maximal 1% der Ausgangsmasse enthalten und für den Menschen und die Natur unbedenklich sein (nicht giftig und keine negativen Effekte auf das Pflanzenwachstum).
Bisher gibt es keine Recyclingmöglichkeit für kompostierbare Verpackungen aus Kunststoff. Sie werden deshalb, genauso wie herkömmliche Multimaterialverpackungen, verbrannt!