Kompostierbare Verpackung
Laut der Europäischen Norm gilt eine Verpackung als „kompostierbar“, wenn sie sich in einer industriellen Kompostieranlage innerhalb von 6 Monaten zu mindestens 90% selbst zersetzt hat. Außerdem dürfen Zusatzstoffe in maximal 1% der Ausgangsmasse enthalten und für den Menschen und die Natur unbedenklich sein (nicht giftig und keine negativen Effekte auf das Pflanzenwachstum).