Die EU will die Kreislaufwirtschaft fördern und hat eine neue Verpackungsordnung aufgesetzt, die große Auswirkungen auf den Handel und auch dein Unternehmen haben wird. Mit der sogenannten „PPWR“ soll Verpackungsmüll deutlich reduziert werden. Was bedeutet das für dich und deine Produktverpackungen? Was es sonst über die PPWR zu wissen gibt, stellen wir in diesem Beitrag heraus.
Erstellt am05.06.2024✅ neue EU-Verordnung, die Verpackungsmüll reduzieren soll
✅ betrifft verschiedene Bereiche (v.a. Handel, Gastronomie, Hotelgewerbe)
✅ gilt für EU-Unternehmen & Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen
✅ Recycling soll stark gefördert werden & nicht-recycelbare Verpackungen sollen verboten werden
Eines der wichtigsten Vorhaben der Europäische Union ist es, Nachhaltigkeit voranzutreiben. Gerade die große Masse an Verpackungsmüll in den Mitgliedsstaaten ist ihr ein Dorn im Auge. Laut Umweltbundesamt kamen 2021 allein in Deutschland mehr als 19,7 Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen zusammen. Um diese Masse an Verpackungen und Umweltfolgen in Zukunft zu reduzieren, hat die Europäische Kommission Ende 2022 einen ersten Entwurf zu einer neuen Verpackungsverordnung vorgelegt: der PPWR. Im März 2024 wurde diesem Entwurf vom ständigen Ausschuss der EU zugestimmt. Im Herbst 2024 wird nach einer noch die endgültige Zustimmung zur finalen Ausarbeitung der Verordnung erwartet.
Bei der PPWR handelt es nicht etwa um eine Verpackungsrichtlinie, die nicht verpflichtend für dich ist, wie es bislang der Fall war. Es ist eine sogenannte „unmittelbar wirksame EU-Verordnung“, was bedeutet, dass sie EU-weit wirksam sein wird und nur geringen Spielraum für die einzelnen 27 Mitgliedsstaaten lässt. Kurzum: die einzelnen Punkte sind verbindlich.
Mit der neuen Verpackungsverordnung will die Europäische Union Verpackungsabfälle in den EU-Mitgliedsstaaten stark reduzieren: im Vergleich zu 2018 sollen diese bis 2040 um mindestens 15 % verringert werden. Daher stammt auch der Name PPWR, denn das steht für „Packaging & Packaging Waste Regulation“ (Verpackungs- & Verpackungsabfall-Verordnung). Es ist Teil der EU-Vision, Europa bis 2050 in den ersten klimaneutralen Kontigent zu verwandeln. Die neue Verpackungsordnung ist jedoch nichts gänzlich Neues. Sie basiert auf dem „Green Deal“-Konzept, welches unter anderem eine ressourceneffizientere Wirtschaft innerhalb der Mitgliedsstaaten einleiten soll.
Nach der förmlichen Zustimmung des Europäischen Rates (voraussichtlich im Herbst 2024) tritt die PPWR in Kraft. Wirksam sind die Vorschriften jedoch erst 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens. Es ist also davon auszugehen, dass dies im Frühjahr oder Sommer 2026 sein wird.
Unternehmen und Hersteller, die Verpackungen in EU-Staat herstellen und/oder in Verkehr bringen sind von der PPWR betroffen und müssen die Vorschriften einhalten. Sie gilt für sowohl inländische als auch importierte Produkte.
Ob du ein kleines Start-up hast oder Großunternehmer:in bist: die PPWR-Auflagen werden dich höchstwahrscheinlich betreffen. Bei Nicht-Einhaltung sind Geldstrafen möglich.
Im Wesentlichen sieht die PPWR die folgenden Maßnahmen vor:
Ab 2030 dürfen Hersteller nur Verpackungen in Umlauf bringen, wenn sie tatsächlich zweckdienlich sind. Das heißt, wenn sie den verpackten Inhalt schützen, relevante Produktinformationen enthalten und für die Logistik unabdinglich sind. Zudem müssen Gewicht und Volumen auf ein Mindestmaß reduziert werden und ein Leerraum darf maximal 50 % betragen – das gilt auch für Transportverpackungen. Das heißt: keine übergroßen Pakete von Amazon mehr, wenn du nur ein kleines Ladekabel oder USB-Stick bestellt hast 😉
Die Recyclingquote der in der EU genutzten Verpackungen soll nahezu 100 % erreichen. Ab 2030 müssen alle Verpackung recyclingfähig sein. – was die Packiro Materialien „Toni“ und „Martha“ zum Beispiel heute schon erfüllen! Außerdem muss je nach Verpackungsart und -material ein Mindestanteil an recyceltem Material bei der Herstellung verwendet werden. Dieses wird in der PPWR auch als „Post-Consumer Recyclingmaterial“ (PCR) bezeichnet und meint Material, das von Verbraucher:innen verwendet und dann recycelt wurde.
Die Verordnung schreibt Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung vor: zum Beispiel sollen recyclingfähigen Verpackungen als solche gekennzeichnet werden und Informationen über die korrekte Entsorgung sollen aufgedruckt sein.
Neben der Kennzeichnung soll auch eine Verpackungsregistrierung EU-weit Pflicht werden. Für Deutschland ist das aber nichts Neues; bei uns ist bereits die Verpackungslizensierung Teil des Verpackungsgesetzes.
Auch die sogenannte „Extended Producer Responsibility“ (EPR) ist ein zentraler Bestandteil der PPWR. Demzufolge sind Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, die volle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen zu übernehmen. Dazu gehören die Sammlung, Sortierung und Recycling der Packmittel. Diese Verwaltung kann auch an sogenannte EPR-Systeme und Drittorganisationen weitergegeben werden, aber die Kosten sind von den Herstellern und Vertreibern zu tragen. So sollen Anreize zur Verwendung von recyclingfähigen Verpackungen und Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) geschaffen werden.
Für einige Verpackungsformen sieht die PPWR gänzliche Verbote vor. Zum Beispiel sollen sich die EU-Staaten 2030 von Einwegverpackungen verabschieden. Dieses Verbot betrifft vor allem die Bereiche Gastronomie und Hotellerie.
Außerdem verboten werden:
❌ kleine Tütchen und Portionsverpackungen für Soßen, Zucker usw.
❌ Verpackungen von Miniaturkosmetika sowie Körperpflege- und Hygieneprodukten wie die beliebten kleinen Shampoo-Fläschchen im Hotel
❌ Verpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg
❌ Schrumpffolien als Sekundärverpackungen aus Kunststoff z.B. für Flaschen oder Dosen
❌ Sehr leichte Plastiktüten
Stattdessen will die EU auf Mehrwegsysteme, ähnlich wie dem deutschen Pfandflaschensystem, EU-weit eingeführt werden. Dafür sollen extra Anreize für den Handel und die Verbraucher:innen geschaffen werden.
Die neue EU-Verpackungsordnung ist sehr umfangreich und hat Auswirkungen für die allermeisten Branchen und Unternehmen. Falls deine Produktverpackungen noch nicht den Anforderungen der PPWR entsprechen, könnte die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit einem größeren organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Deshalb ist es ratsam, wenn du dich so früh wie möglich mit dem Thema auseinandersetzt und dich über nachhaltige Verpackungen informierst.
Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel – das gilt auch bei der PPWR. Wenn du mit Verpackungsarten wie Primärverpackungen (Produktverpackungen), Verpackungen aus dem Medizinbereich, gefährliche Güter und Verpackungsmaterialien wie Holz, Textil, Gummi oder Keramik arbeitest, sind die meisten Vorschriften der Verordnung nicht relevant für dich.
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Die Packaging & Packaging Waste Regulation wird kommen – und mit ihr, große Veränderungen für Handel und Industrie. Gerade im Hinblick auf die Reduzierung von Plastikabfällen und der Förderung der Kreislaufwirtschaft, dürfte die PPWR ein großer Schritt in die richtige Richtung sein, auch wenn die geplanten Maßnahmen vielen Umweltverbänden noch nicht weit genug gehen.
Kritik gibt es auch von Handels- und Industrieverbänden. So heißt es beispielsweise, dass die PPWR sich zu sehr auf Kunststoffverpackungen konzentrieren würde, während papierbasierte oder andere Verpackungsmaterialien eher außen vorgehalten werden – trotz der nicht unbedingt besseren Umwelt- und Klimabilanz. Die neue Verordnung könnte zur Folge haben, dass wieder mehr schlecht-recycelbare Verbundverpackungen in Umlauf gebracht werden.
Auch hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit bei der Wiederverwertung von chemisch recycelten Verpackungen herrscht noch Unsicherheit. Derzeit dürfen Lebensmittelverpackungen nämlich aus diesem Grund noch nicht aus chemisch recyceltem Material bestehen.
Gerade für kleinere Unternehmen kann die Umsetzung und Anpassung an die neuen Vorgaben eine große Belastung darstellen. Deshalb gilt für dich und dein Unternehmen: besser früh als spät auf die neue EU-Verpackungsordnung vorbereiten!
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Lizenzero: https://www.lizenzero.eu/blog/die-ppwr-im-ueberblick/
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#verpackungen-uberall
Interzero: https://alliance.interzero.de/mitgestalten/eu-verpackungsverordnung-ppwr/
Der (vorläufige) Text zur PPWR als Vorschlag der Europäischen Kommission: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0677