Als Händler:in musst du dich wohl oder übel damit auseinandersetzen: Verpackungskennzeichnungen. Das ist entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, Umweltauflagen zu berücksichtigen und das Vertrauen deiner Kundschaft zu gewinnen. Welche Kennzeichnungen gehören auf die Verpackungen deiner Produkte und welche gesetzlichen Anforderungen oder Kennzeichnungspflichten gibt es? In welchen Ländern gelten gesonderte Regelungen? Hier erfährst du alles, was du über die Kennzeichnungen für deine Verpackungen wissen musst.
Erstellt am26.10.2023Unter Verpackungskennzeichnungen verstehen wir Hinweise, die auf Verpackungen aufgedruckt sind, damit das verwendete Material identifiziert werden kann. Im Gegensatz zu Produktkennzeichnungen, die sich auf alle Informationen zum Produkt selbst beziehen, sollen Kund:innen mithilfe von Verpackungskennzeichnungen feststellen, wie und woraus die jeweilige Verpackung hergestellt wurde und wie diese richtig entsorgt werden kann. Oft ist deshalb in diesem Zusammenhang auch die Rede von Recyclingcodes.
Zunächst solltest du wissen, dass die spezifischen Anforderungen für Verpackungskennzeichnungen von Land zu Land variieren können. Beispielweise regelt das in Deutschland geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) den Umgang mit Verpackungsabfällen im Sinne der Kreislaufwirtschaft und schließt alle Hersteller sowie Händler:innen und Onlineshops ein, die verpackte Waren in Umlauf bringen. Zur Finanzierung der Entsorgung und des Recyclings von Verpackungsmaterialien schreibt das Verpackungsgesetz beispielsweise die kostenpflichte Verpackungslizenzierung für Erstinverkehrbringer von befüllten Verpackungen vor, sobald diese in den deutschen Markt eingeführt werden.
Eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für Verpackungsmaterialien gibt es im Verpackungsgesetz hingegen nicht. Stattdessen heißt es:
„Verpackungen können zur Identifizierung des Materials, aus dem sie hergestellt sind, mit den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig.“ (§ 6 VerpackG)
Ausnahme hievon sind Einweggetränkeflaschen, welche du im Rahmen der Pfandpflicht entsprechend kennzeichnen musst.
Wenn du jährlich Verpackungsmaterialien von mehr als 80 t/a Glas, 50 t/a Papier/Pappe/Kartons oder 30 t/a Kunststoff in Umlauf bringst, bist du dazu verpflichtet bis zum 15. Mai eines jeden Jahres eine sogenannte Vollständigkeitserklärung darüber abzugeben, welche Verpackungen im Vorjahr in Umlauf gebracht wurden. Bei Nichteinhaltung der Pflicht oder Verstoß drohen dir schlimmstenfalls Bußgelder von bis zu 200.000€.
Mit diesem Hintergrundwissen bleibt aber die folgende Frage:
Die genauen Anforderungen an die Verpackungskennzeichen können von Land zu Land und je nach Produktkategorie variieren. Neben den vorgeschriebenen Informationen wie der präzisen Produktbezeichnung, Angaben zu den Inhaltsstoffen (bei Lebensmitteln und Kosmetika, Nährwertangaben (bei Lebensmitteln), Haltbarkeitsdatum sowie Herstellerinformationen können Kund:innen in Deutschland mithilfe von eindeutigen Kennzeichnungen über die Materialart der vorliegenden Verpackung informiert werden. Hierfür darfst du aber ausschließlich die in Anlage 5 des VerpackG festgelegten Nummern und Kürzel verwenden.
Beim Grünen Punkt® handelt es sich um eine weltweit geschützte Marke. Vor der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) war es erforderlich, dass ein Hersteller seine rechtmäßige Teilnahme am damals einzigen dualen Sammlungs- und Verwertungssystem durch das Anbringen des Grünen Punkts® auf den Verpackungsmaterialien kennzeichnete. Obwohl diese Kennzeichnungspflicht mittlerweile in ganz Europa aufgehoben wurde, findest du das bekannte Symbol auch heute noch auf vielen Verpackungen. Es zeigt es an, dass die hergestellte Verpackung den Pflichten des Verpackungsgesetzes entspricht und der Hersteller für das Recycling der Verpackung einsteht. Wer das Symbol auf seinen Verpackungen verwenden möchte, muss dafür ein jährliches Entgelt an die Duales System Deutschland GmbH entrichten.
EU-weit gibt es keine eindeutige Regelung zur Kennzeichnung von Verpackungen. Die Vorgaben und Pflichten können je nach Land strenger oder lockerer ausfallen. In Großbritannien und der Schweiz gibt es von Seiten des Gesetzgebers keine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen.
In Italien wurde zuletzt eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich auf Verpackungen jeweils ein nummerischer Code zur Identifizierung des Verpackungsmaterials befinden sowie eine Anweisung zur richtigen Entsorgung und Abfalltrennung in italienischer Sprache. Diese Verpflichtung gilt für Verpackungs-Hersteller, -Verarbeiter und -Importeure sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich. Bei Verstoß drohen hier Bußgelder von bis zu 40.000€.
Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in der Alpenrepublik hingegen nicht. Verpackungen, die recyclebar und mehrfach verwendbar sind, können in Österreich mit einer „Mehrweg“-Kennung gekennzeichnet werden. Lediglich Letztvertreibende von Getränkeverpackungen im Einzelhandel sind seit 2022 offiziell dazu verpflichtet, Getränkebehälter mit dieser Kennzeichnung zu versehen.
In Frankreich sieht das Ganze schon wieder etwas anders aus. Das französische Gesetz ist in Sachen Verpackungskennzeichnung strenger als die europäischen Nachbarn und irreführende Verpackungskennzeichen werden in Frankreich seit 2020 sanktioniert. Hier ist eine Pflicht zur Kennzeichnung von Haushaltsverpackungen im B2C-Bereich mit dem sogenannten „Triman“-Symbol vorgeschrieben. Außer diesem müssen deine Verpackungen eine Kennung des Verpackungsmaterials sowie eindeutige Trennhinweise enthalten. Die Kennzeichnung darf dabei keineswegs farblich, sondern nur in schwarz-weiß erfolgen. Ebenso ist eine Mindestbreite des Symbols von mindestens 0,6 cm vorgeschrieben. Weitere Informationen findest du auf der Seite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer.
In den Niederlanden verhält es sich ähnlich wie in Deutschland: Kennzeichnungen auf Verpackungen können auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf der Webseite des Netherlands Institute of Sustainable Packaging findest du Logos, die üblicherweise verwendet werden, um die richtige Entsorgung vom Verpackungsmaterial anzuzeigen.
1994 hat die Europäische Union die „Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ verabschiedet, auf dessen Basis die einzelnen Mitgliedstaaten sich bislang größtenteils selbstbestimmend mit dem Thema auseinandersetzen konnten. 2024 hat die EU nun aber eine Verpackungsverordnung auf den Weg gebracht, deren Inhalte für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind: die „Packaging & Packaging Waste Regulation“ (PPWR).
Das Ziel: EU-weit soll der Verpackungsmüll bis 2030 stark reduziert werden, während Recycling-Prozesse vorangetrieben werden soll. Was bedeuten diese Aussichten für dich als Händler:in?
In Zukunft wirst du in Sachen Verpackungsmaterial vermehrt auf deinen ökologischen Fußabdruck Acht geben und dich für nachhaltigere Verpackungslösungen entscheiden müssen. Verpackungskennzeichnungen wiederum helfen deinen Kund:innen dabei, nachhaltige Verpackungen zu erkennen.
Obwohl solche Kennzeichen in den meisten Fällen freiwillig sind, bieten sie einige Vorteile für dich und deine Marke. Das „Made for Recycling“-Siegel von Interseroh+ zeigt zum Beispiel an, dass das Verpackungsmaterial vollständig recyclebar ist. Recyclebare Verpackungen schonen nicht nur Ressourcen und überzeugen potenzielle Kund:innen, sondern tragen auch zur Stärkung deines Markenimages bei.
Die Packiro Verpackungsmaterialien „Metallisierte Martha“ und „Transparente Toni eigenen sich nachweislich ideal zum Recyclen, weshalb sie auch vom „Made for Recycling“-Siegel ausgezeichnet wurden. Du würdest gerne mehr zur Verpackungskennzeichnung mit dem Siegel erfahren?
Eine Verpackungskennzeichnung hilft deinen Kund:innen, das verwendete Verpackungsmaterial zu identifizieren. Außerdem liefert sie Informationen dazu, wie das Material angemessen entsorgt werden kann.
Die Welt der Verpackungskennzeichnungen ist gar nicht so leicht zu durchschauen. Während in Deutschland und vielen europäischen Nachbarländern kaum bis gar keine Kennzeichnungspflichten gelten, setzen andere Länder auf strengere Vorgaben. Die EU hat aber bereits einen Plan zur Verschärfung und Vereinheitlichung der aktuellen Bestimmungen auf den Weg gebracht. Die PPWR. Als Inverkehrbringer von Verpackungen solltest du dich auf diese verpflichtenden Änderungen vorbereiten.
Lass deine Kund:innen schon heute wissen, dass deiner Marke Nachhaltigkeit am Herzen liegt. Informiere dich über unsere nachhaltigen Verpackungen.