
Die PPWR (kurz für „Packaging & Packaging Waste Regulation“) ist eine verbindliche Verpackungsverordung der EU, die für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend ist. Über die nächsten Jahre wird es verschiedene neue Anforderungen hinsichtlich Verpackungen geben.
Ab 12. August 2026 gelten für „Erzeuger“* von Verpackungen folgende Pflichten:
Konformitätserklärung mit technischer Dokumentation
Kennzeichnungspflicht der Verpackung
Die PPWR verpflichtet Erzeuger* dazu, für jede Verpackungsart eine EU-Konformitätserklärung („Declaration of Conformity“) zu besitzen – als Nachweis, dass die Verpackung den neuen Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht.
Für jede Verpackungsart (z.B. Produkt- sowie Transportverpackungen) braucht es eine eigene Konformitätserklärung pro Verpackungsmaterial.

Ab dem 12. August 2026 müssen deine Verpackungen außerdem bestimmte Angaben tragen. Als Erzeuger bist Du dafür verantwortlich, dass folgende Informationen auf Deiner Verpackung stehen:
Ein Identifikationsmerkmal, z.B. Chargen- oder Seriennummer der Verpackung (findest du auf dem Versandkarton deiner Packiro-Bestellung)
Dein Name bzw. Deine Marke
Deine Postanschrift
Eine elektronische Kontaktmöglichkeit
Diese Angaben können direkt auf deinem Druckmotiv enthalten sein oder über einen QR-Code eingebunden werden.
…unsere PPWR-Services für dich als Erzeuger!
Wir arbeiten derzeit an verschiedenen praktischen, digitalen Lösungen, um dich bestmöglich bei den neuen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der PPWR zu unterstützen. Wir informieren dich, sobald diese verfügbar sind!
FAQ: PPWR-Pflichten für Erzeuger
Der Erzeuger im Sinne der PPWR ist fast ausschließlich die Instanz, die die Abfüllung übernimmt – und somit aus der Verpackung erst eine Verpackung macht. Das bedeutet, in den meisten Fällen wird dies dein Unternehmen sein oder ein möglicher Co-Packer, der die Abfüllung für dich übernimmt.
Wir bei Packiro produzieren die Verpackung für dich und stellen dir gerne jederzeit alle nötigen technischen Informationen zusammen, aber die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR liegt in der Regel bei dir als Markeninhaber:in.
Ab dem 12. August 2026 muss jede Verpackung – übrigens auch deine Transportverpackungen wie Kartons – folgende Angaben tragen:
Ein Identifikationsmerkmal (z. B. eine Chargen- oder Seriennummer der Verpackung selbst)
Dein Name oder Deine Marke
Deine Postanschrift
Eine elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail)
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) zugesetzt oder in Berührung kommen. Verpackungen, die nicht für den Gebrauch mit Lebensmitteln verwendet werden, sind erstmal nicht von den PFAS-Grenzwerten betroffen.
PFAs zählen zu den sogenannten "Ewigkeits-Chemikalien" und bauen sich praktisch kaum auf natürliche Weise ab. Sie gelten damit als umweltschädlich; ebenso aber auch als gesundheitsschädlich.
Folgende Grenzwerte gelten:
25 ppb für eine einzelne PFAS-Verbindung
250 ppb für die Summe aller nachgewiesenen PFAS-Verbindungen
50 ppm für den Gesamtfluorgehalt der Verpackung
Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 ppm, muss zusätzlich nachgewiesen werden, woher das Fluor stammt – also ob es sich tatsächlich um PFAS handelt oder um eine unbedenkliche Fluor-Quelle.
In Deutschland ist die Zuständigkeit hier aufgeteilt. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kontrolliert insbesondere die Herstellerverantwortung, während das jeweilige Bundesland kontrolliert, ob die Verpackungen den PPWR-Anforderungen entsprechen.
Zum Teil wird die PPWR das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackDG) ab dem 12. August 2026 ersetzen. Gleichzeitig wird das VerpackDG angepasst. Allerdings bleiben nationale Regelungen, die nicht in der PPWR angedeckt sind, weiterhin im VerpackDG gültig.