Trotz aller Vorsichtsmaßen sind sie im (Online-)Handel nie ganz vermeidbar: Transportschäden. Nicht nur für deine Kund:innen sind sie ärgerlich. Als Händler:in musst du dich mit ihnen auseinandersetzen, denn derartige Schäden können kostspielig sein. Aber liegt die Haftung bei dir und deinem Unternehmen? Antworten auf die Fragen, was genau Transportschäden eigentlich sind, wie der rechtliche Rahmen dazu aussieht und was im Fall der Fälle zu tun ist, findest du hier.
Erstellt am18.07.2024Von einem Transportschaden sprechen wir, wenn deine Ware während des Transports beschädigt, verloren gegangen oder vernichtet wurde. Diese Beschädigungen beziehen sich auf den Transportweg vom Sender zum Empfänger. Ursachen dafür können eine unzureichende Sicherung, Unfälle oder eine schlechte Verpackung sein.
Generell wird zwischen zwei Arten von Transportschäden unterschieden: offenen und versteckten Transportschäden.
Diese Kategorie wird oft auch als „offensichtliche“ Transportschäden bezeichnet. Unter diese Kategorie fallen – wie der Name schon verrät – direkt sichtbare Mängel und Fehler am Packgut und/oder der Ware. Derartige Schäden fallen Empfänger:innen meist sofort bei der Anlieferung auf, wenn zum Beispiel die Packmittel beschädigt sind oder Siegel gebrochen wurden. Kurzum: es handelt sich um Beschädigungen, die außen am Packgut erkennbar sind.
Sogenannte „versteckte Beschädigungen“, die beim Transport entstanden sind, fallen hingegen Empfänger:innen erst nach dem Öffnen der Transportverpackung auf. Auf den ersten Blick scheint alles wohlbehalten angekommen zu sein – aber dann werden Mängel entdeckt.
Im konkreten Fall können bei der Warenannahme folgende Schäden auffallen:
Ware beschädigt: z.B. zerkratzte Produkte, zerbrochenes Glas, ausgelaufene Flüssigkeiten oder fehlende Produktteile
Packmittel beschädigt: z.B. eingedrückte, aufgeweichte oder aufgerissene Verpackung
Unterbrechung der Kühlkette: z.B. Lebensmittel, die beim Transport nicht ausreichend gekühlt wurden
Die Frage nach der Haftung hängt stark davon ab, wer die Ware verschickt und wer sie empfängt. Festgelegt sind die Haftungspflichten einerseits im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB).
Wenn du als Shopbetreiber:in Waren an Verbraucher:innen verschickst, trägst du zunächst die volle Verantwortung, dass die Ware den Transportweg gut übersteht und in heilem Zustand bei deinen Kund:innen ankommt.
Das schließt nicht aus, dass dein Unternehmen wiederum beim Transportunternehmen oder der Spedition Anspruch auf Entschädigung einfordern. Allerdings gilt für dich eine Haftung deinen Kund:innen gegenüber – unabhängig davon, ob du mit dem Versandunternehmen bereits die Umstände und einen möglichen Ausgleich klären konntest.
Das sogenannte „Transportrisiko“, sprich das potenzielle Risiko, dass die Ware ohne dein Verschulden ein Schaden während des Versendens zugefügt wird, trägt im B2C-Bereich demnach dein Unternehmen. Die Grundlage dafür bildet § 447 im BGB „Gefahrübergang beim Versendungskauf“.
Erst, wenn die Ware zugestellt und angenommen worden ist, fällt die Verantwortung von dir ab und obliegt bei deinen Kund:innen. Übrigens: eine Paketabgabe beim netten Nachbarn von nebenan zählt übrigens nicht als wirksame Zustellung an den oder die Empfänger:in 😉
Diesen Haftungsregelungen kann auch beispielsweise nicht mit einer etwaigen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Online-Shops umgangen werden. Das ist im Verbrauchsgüterhandel, das heißt beim Business-to-Customer-Handel (B2C), nicht rechtskräftig.
Sind deine Kund:innen wiederum Unternehmen, sieht die Gesetzlage schon wieder etwas anders aus. In der Regel wird hier das Transportrisiko von der kaufenden Partei getragen, sobald die Ware vom verkaufenden Unternehmen an den Spediteur übergeben wurde.
Im Gegensatz zu Schäden im B2C-Bereich, besteht im Fall von Transportschäden normalerweise kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preiserstattung beim Verkäufer.
§ 377 im Handelsgesetzbuch (HGB) zufolge, ist der Käufer im B2B-Handel dazu verpflichtet, die Ware sofort nach der Ablieferung auf mögliche Schäden zu untersuchen. Wenn derartige Mängel auffallen, sind diese dem Verkäufer unverzüglich zu melden.
Wenn du privat eine Paketsendung an eine andere Privatperson verschickst, liegt die Haftung wiederum erneut bei dir als Versender:in – bis die Ware tatsächlich angekommen ist. Viele Transportunternehmen bieten deshalb für einen Aufpreis einen versicherten Versand an.
Als sogenannter „Frachtführer“ übernimmt das Versandunternehmen oder der Spediteur die grundsätzliche Haftung für Schäden, die beim Transport entstanden sind. Eine Ausnahme dieser Pflicht: wenn nachgewiesen werden kann, dass die Sachbeschädigungen auf Umstände wie höhere Gewalt (z.B. Extremwetterlagen, große Proteste & Streiks von Dritten) zurückzuführen sind, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hatte.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du keine Haftung gegenüber deinen Kund:innen als Endverbraucher:innen hast.
Konkret könnte das also wie folgt ablaufen: du sendest deiner Kundin Frau Müller ihre Bestellung aus deinem Online-Shop. Sie stellt bei der Lieferung fest, dass im Inneren des Pakets die Produktverpackung beschädigt und die Ware nicht mehr heil ist. Sie kontaktiert deinen Kundensupport und verlangt Entschädigung.
Du kümmerst dich um die Entschädigung und kontaktierst wiederum das Transportunternehmen, um zu klären, ob dieser Schaden beim Transport verursacht wurde. Du bist verpflichtet, Frau Müllers Schaden zu kompensieren. Gleichzeitig hat sich herausgestellt, dass ein Transportschaden vorliegt, weshalb du als Händler:in wiederum Anspruch auf eine Entschädigung vom Transportdienstleister hast.
Sowohl im B2B- als auch im B2C-Handel sind Transportschäden leider nicht zu 100% vermeidbar. Desto mehr Ware du an Kund:innen verschickst, desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mal etwas kaputt geht oder abhandenkommt.
Die gute Nachricht ist aber, dass du als Unternehmen einiges tun kannst, um das Risiko so klein wie möglich zu halten.
Ein wichtiger Tipp, um die Anzahl an Schäden zu minimieren, ist, einen zuverlässigen Lieferdienst oder Spedition für den Transport deiner Produkte auszuwählen. Recherchiere einmal gründlich zu deinem Versandpartner. Entscheide dich für ein Unternehmen, das bereits Erfahrungen mit ähnlichen Produkten wie deinen hat und gute Referenzen vorweisen kann.
Stelle sicher, dass dein Produkt angemessen und sicher verpackt ist, bevor es sich auf den Weg zu Kund:innen macht. Spare nicht bei der Produktverpackung und setze lieber auf hochwertige und robuste Materialien, um versteckte Transportschäden zu vermeiden. Nicht nur hochwertiges Material ist nicht wichtig, auch die richtige Verpackungsart kann das Risiko erheblich senken: Flexible Verpackungen sind zum Beispiel deutlich resistenter gegenüber Stößen oder Stürzen als Glas- oder Dosenverpackungen.
Um offensichtliche Transportschäden zu vermeiden und den Schutz deiner Produkte zu garantieren, sollte das Packgut ebenfalls von hoher Qualität sein. Sensibilisiere deine Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen im Umgang mit empfindlicher Ware und der richtigen Verpackungstechnik, damit deine Produkte auch gegen mögliche Stöße ausreichend geschützt sind.
Solltest du zerbrechliche Gegenstände oder empfindliche Lebensmittel (wie z.B. Kaffee) transportieren wollen, ist eine entsprechende Verpackungskennzeichnung hilfreich. Dank entsprechenden aufgedruckten oder aufgeklebten Hinweisen auf dem Versandkarton wird deine Warensendung schonender behandelt.
Um ganz sicherzugehen, dass im Schadensfall keine immensen Kosten auf dein Unternehmen zurückfallen, empfehlen wir dir eine Transportversicherung abzuschließen. Eine solche Leistung bieten eine Vielzahl an Versicherungen an und du begrenzt die finanziellen Risiken für dein Unternehmen.
Führe einmal einen Testversand durch, um herauszufinden, wie und in welchem Zustand die Ware ankommt. Du kannst verschiedene Packmaterialien testen. Auch um die richtige Verpackung für deine Produkte zu finden, empfehlen wir dir mal eine Testabfüllung durchzuführen. Bestelle kostenlos ein Musterpaket, um eine Testabfüllung deiner Produkte durchzuführen und überzeuge dich selbst von unseren hochwertigen Verpackungsmaterialien!
Der Fall der Fälle ist eingetroffen: es ist zu einem Schadensfall gekommen.
Ganz wichtig: solltest du Transportschäden feststellen lass dir diese von der Spedition quittieren und melde dich anschließend umgehend beim Transportunternehmen mit den dokumentierten Bildern. Bei der Meldung von Transportschäden gilt nämlich eine gesetzliche Frist.
Bei offenen Schäden gilt diese Frist nur bis zum Tag nach der Anlieferung der Ware, während versteckte Beschädigungen bis zu 7 Tage nach der Annahme gemeldet werden müssen.
Als Händler:in im B2C-Handel solltest du dich zuallererst mit deinen Kund:innen – das heißt den Endverbraucher:innen proaktiv in Kontakt setzen und transparent über den Schaden und die nächsten Schritte informieren. Deine Kund:innen haben grundsätzlich Anspruch auf eine erneute Ablieferung einer fehler- und schadensfreien Ware. Solltest du das nicht gewährleistet können, können Verbraucher:innen auch vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Preiserstattung der Bestellung verlangen.
Aus diesem Grund ist eine gute Dokumentation der Schäden ist wichtig. Bitte deine Kund:innen die Mängel mit Fotos festzuhalten und diese ausführlich zu beschreiben. Auch du als Shopbetreiber:in solltest Transportschäden dokumentieren.
Wende dich an das Transportunternehmen (z.B. mit einer schriftlichen Schadensmeldung und einer Dokumentation der Mängel). Lasse den Schadensfall prüfen, um deinen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen.
Transportschäden sind ärgerlich – für alle Beteiligten. Für dich als Händler:in können sie zudem unnötige Kosten verursachen. Auch wenn du Schäden beim Transport nicht vollständig vermeiden kannst, gibt es doch einige präventive Maßnahmen, um das Risiko erheblich zu reduzieren:
Hochwertige Verpackungen verwenden
Zuverlässige Transportdienstleister wählen
Verpackungen von sensiblen Gütern kennzeichnen
Eine Transportversicherung abschließen