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Plastiksteuern & Eco Fees: So zahlen sich nachhaltige Verpackungen aus

Der Aktionsplan “EU Green Deal” ist der Kompass für ein klimaneutrales Europa bis 2050. Da für dieses Ziel vor allem die Kreislaufwirtschaft angekurbelt werden muss, rücken finanzielle Instrumente wie Plastiksteuern und andere “Eco Fees” in den Vordergrund. Wie können sich Unternehmen auf die Einführung solcher Maßnahmen vorbereiten?

Erstellt am30.01.2024

1. Die EU-Plastikabgabe vs. nationale Plastiksteuern

Als EU-Plastikabgabe werden Gebühren bezeichnet, die auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen erhoben werden. Diese Abgabepflicht wird umgangssprachlich zwar als Plastiksteuer bezeichnet, ist bis dato aber keine traditionelle Steuer, die von Unternehmen oder Haushalten gezahlt werden muss.  

 
Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten können sowohl über die Höhe der Abgabe als auch über die konkrete Umsetzung frei entscheiden. Bei der Einführung im Jahr 2021 haben die meisten Mitgliedstaaten beschlossen, diese Art von “Eco-Fees” direkt aus ihren Staatshaushalten zu bestreiten. Mittlerweile geben die ersten Länder die Abgaben für nicht recycelte Kunststoffverpackungen aber als nationale Plastiksteuer an die Inverkehrbringer und Hersteller weiter.

2. Wie hoch sind die Plastikabgaben?

In Deutschland fällt pro Kilogramm nicht recycelbarer Verpackungsabfälle aus Plastik aktuell eine Abgabe in Höhe von 80 Cent an. Hierbei handelt es sich keinesfalls um Kleckerbeträge: Deutschland ist mit 1,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall aus nicht recyceltem Plastik absoluter Spitzenreiter im Nicht-Recyceln von Plastik. 2021 und 2022 hat Deutschland als Plastikabgabe jeweils 1,4 Milliarden Euro an die EU überwiesen. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum erzielte die EU Gesamteinahmen von 5,8 Milliarden Euro aus den Gebühren für Plastikabgaben.

3. Plastiksteuer 2024: Was du jetzt wissen musst

Die erwähnten Plastikabgaben an die EU soll in Zukunft jedoch nicht mehr der Bund tragen, sondern die "Verursacher", also die Plastik produzierenden Unternehmen selbst. Wie in einer offiziellen Pressemitteilung verkündet, hat die deutsche Bundesregierung das im Rahmen ihrer Haushaltsänderungen für 2024 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen demnach die Inverkehrbringenden von Plastikprodukten die Plastiksteuer übernehmen: pro Kilogramm produziertem Plastik, der sich nicht zum Recyclen eignet, werden dann 80 Cent fällig. Kritiker:innen der Plastiksteuer befürchten, dass Unternehmen die Abgaben in Form von Preiserhöhungen 1:1 an die Verbraucher:innen weitergeben könnten.

4. In welchen Ländern gibt es schon Plastiksteuern?

Bereits mehrere Länder haben nationale Plastiksteuern als Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele eingeführt, darunter einige EU-Mitgliedsstaaten. Während teilweise eine Steuer auf sowohl inländische als auch ausländische Produkte erhoben wird, besteuern andere Länder lediglich den Import von Einwegkunststoffprodukten aus dem Ausland. Die Höhe der Steuersätze variiert zwischen einzelnen Ländern:
 

  • Plastiksteuer in Italien: Die Einführung einer Plastiksteuer für Inverkehrbringende ist schon lange abgesegnet; das Inkrafttreten wurde allerdings mehrfach verschoben und ist nun für den 1. Juli 2024 angesetzt. 0,45€ pro Kilogramm des enthaltenen Neukunststoffs sind dabei zu entrichten.

  • Plastiksteuer in Spanien: In Spanien gibt es seit dem 1. Januar 2023 eine Plastiksteuer. Auch hier fallen 45 Cent pro Kilogramm nicht-recycelter Kunststoffverpackungen an.

  • Nicht EU-Länder wie das Vereinigte Königreich haben zum 1. April 2022 die Plastiksteuer eingeführt: Pro Tonne müssen 210,83 britische Pfund bezahlt werden.

5. Ziele der Einführung von Plastiksteuern & Zusammenhang zum EU Green Deal

Die Begleichung der Plastikabgaben aus den eigenen Staatskassen bringt die Hürde mit sich, dass Unternehmen keinen Anreiz spüren, um weniger Kunststoff zu verwenden oder auf mehr recycelte Rohstoffe (“Rezyklat”) in Verpackungen zu setzen. Die Denkweise leuchtet ein: Warum sich die Mühe des Mehr-Recyclings antun und dabei höhere Kosten in Kauf nehmen, wenn die Staaten bereits die Last der Plastikabgaben schultern?  
 
Ziel ist es also, dass Unternehmen vermehrt wiederverwendbare, langlebige und nachhaltige Produkte & Verpackungen anbieten. Dabei soll der Einsatz von Multiverbundplastik (das nicht recycelbar ist) reduziert und umweltfreundliche Alternativen gefördert werden, die eine Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Das konkrete Ziel wird im EU Green Deal konkretisiert: Alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen sollen bis 2030 wiederverwendbar oder zu 70 % recycelbar sein. Klingt auf jeden Fall ambitioniert – und eine mögliche Einführung von nationalen Plastiksteuern somit nachvollziehbar. Ein schöner Nebeneffekt der Abgaben wäre die leichtere Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland: Die Einnahmen aus den Plastikabgaben könnten dazu verwendet werden, Umweltschutzprojekte und Recyclinginitiativen zu finanzieren. Ein wertvoller Beitrag, der uns auf dem Weg zu einer ökologischeren Wirtschaft unter die Arme greift.

6. Differenzierung von Lizenzentgelten (EPR) als Anreiz für recyclinggerechtes Verpackungsdesign

Wie in Kapitel 4 beschrieben, kann die Differenzierung von Lizenzentgelten (EPR fee modulation) ebenfalls ein wichtiges Instrument der Kreislaufwirtschaftspolitik sein. Hilfestellung für mögliche Anpassungen leistet die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) als weltweit erste umfassende Gesetzgebung über Verpackungen.

Um widersprüchliche Signale und Regelungen für das Verpackungsdesign zu vermeiden, sieht das europäische Kreislaufwirtschaftspaket vor, Leitlinien zur Gestaltung der finanziellen Anreizsysteme vorzugeben. Standardmethoden sollen bei der einheitlichen Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen helfen und anhand der wichtigsten Recyclingkriterien einer Verpackung (siehe folgendes Bild) entwickelt werden.

Kriterien einer guten Recyclingfähigkeit anhand einer Plastikflasche

Wirklich recycelt ist etwas erst, wenn die entstehenden Sekundärrohstoffe ("die Rezyklate") von ausreichender Qualität sind, um Primärquellen zu ersetzen. Die Recyclingfähigkeit wird anhand von Recycling-Leistungsgraden (siehe nächstes Bild) bewertet.

Bewertung der Recyclingfähigkeit

Zeitplan zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR):

  • 2024/25: Anpassung der neuen Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle

  • 2027: Anpassung der "Design for Recycling"-Kriterien

  • 2030: 100 % der Verpackungen sollen recycelbar sein

  • 2031: Anpassung der Methodik zur Bewertung der Sammlung, Sortierung und Recycling in großem Maßstab*

  • 2035: 100 % der Verpackungen sind recycelt

*Abfälle, die mindestens 75 % der Bevölkerung der Union abdecken, werden mit modernsten Anlagen gesammelt, sortiert und recycelt. Diese ursprüngliche Definition wird vom EU-Parlament und vom Rat erörtert.

7. Exkurs: Eu Green Claiming Regularie

Um nicht nur die Herstellung und den Einsatz von nachhaltigen Verpackungen, sondern auch verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen zu fördern, ist eine verständliche und transparente Nachhaltigkeitskommunikation das A und O. Hier gibt es noch einiges zu entwirren: In der neuesten EU-Kommissionsstudie zum "Greenwashing" wurden 150 ökologische Schlagworte für diverse Produkte unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: 53,3 Prozent der Aussagen enthielten vage, irreführende oder unbegründete Informationen über die Umwelteigenschaften der Produkte – sei es im Marketing oder am Produkt selbst.2

Verschiedene Plastikflaschen und dem Claim "Eco Friendly"
Die neue Green Claiming Regularie soll Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen.

Um solch ein kommunikatives Wirr-War in Zukunft zu vermeiden, hat die EU-Kommission im Rahmen des EU-Green-Deals einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorschlägen und Verboten vorgelegt. Diese sollen Umweltaussagen ("Green Claims") EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar machen.

 
1. Unternehmen dürfen künftig nur noch Umweltaussagen treffen, die klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele beinhalten sowie ein unabhängiges Überwachungssystem (z.B. wie der Umwelt- und Recyclingexperte Interseroh+ mit dem "Made for Recycling"-Siegel) aufweisen. 
 
2. Verbot der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, welche nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen vorgegeben (z.B. selbst verliehene Siegel wie “umweltfreundlich” oder “green”, “umweltschonend” oder “klimafreundlich”) wurden. 
 
3. Verbot allgemeiner Umweltaussagen, die bei der Vermarktung an Verbraucher:innen verwendet werden, bei denen die Umweltleistung des Produkts oder Unternehmens nicht nachgewiesen werden kann. 
 
4. Verbot von Umweltaussagen zum gesamten Produkt, wenn diese sich tatsächlich nur auf einen bestimmten Aspekt eines Produkts beziehen (z.B. ein “Aus recycelten Materialien”-Claim, wenn nur der Verschluss aus recyceltem Kunststoff besteht). 
 
Bis dahin bleibt in Deutschland das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, das die Unzulässigkeit irreführender Werbung behandelt. Gleichzeitig sind Abmahnvereine, NGOs und Medien verstärkt darum bemüht, ihre Überwachungs- und Kritikfunktion in Bezug auf Greenwashing wahrzunehmen. 

8. Was bedeutet die Einführung von Plastiksteuern für Unternehmen?

Obwohl Unternehmen in Deutschland bislang noch nicht zur Kasse gebeten wurden, sind vor allem jene mit Tochtergesellschaften in der UK oder in Spanien bereits im Handlungsmodus. Angesichts fehlender EU-weiter Plastiksteuer-Harmonie liegt die Herausforderung darin, den Überblick über die neuesten Entwicklungen und Pflichten in den Mitgliedstaaten zu behalten.

Eventuell sollten schon jetzt Geschäftsstrategien angepasst werden, um die potenziellen Auswirkungen von Plastiksteuern auf internationale Geschäfte zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denkbar ist die Optimierung von Verpackungsmaterialien, die Förderung umweltfreundlicherer Alternativen oder die Anpassung der Produktions- und Lieferketten. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich nicht nur auf die aktuellen Gegebenheiten vorbereiten, sondern mit ihren Verpackungslösungen auch flexibel bleiben (Stichwort: Geringe Mindestbestellmengen und schnelle Lieferung!), um auf zukünftige Änderungen umweltbezogener Maßnahmen zu reagieren.

9. Wie kannst du dich vorbereiten?

Vorbereitung auf eine Anpassung der Lizenzentgelte oder auf die Einführung einer Plastiksteuer:

Wir empfehlen dir, eventuelle Kosten für zukünftige Kunststoffabgaben oder andere Eco Fees schon heute zu kalkulieren und dein Verpackungskonzept / deine Lieferketten ggf. zu optimieren. Der Umstieg auf recycelbare Verpackungen lohnt sich nicht nur aus ökologischer Sicht – sondern spätestens mit der Einführung neuer Eco Fees auch aus finanzieller. Mit unseren recycelbaren Kunststoffverpackungen “Toni” und “Martha” bist du optimal vorbereitet. Der renommierte Umweltdienstleister Interseroh+ prüft und zertifiziert die Recyclingfähigkeit unserer beiden Verpackungen anhand einer unabhängigen, wissenschaftlichen Bewertungsmethode: Entwickelt und bestätigt vom bifa Umweltinstitut und Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung. Das Ergebnis: Die Materialien "Toni" und "Martha" haben in dieser Bewertung 18 von 20 möglichen Punkten erreicht und sind hervorragend recycelbar.

Vorbereitung auf die neue "Green Claiming"-Regularie der EU:

Das „Made for Recycling“-Siegel von Interseroh+ erfüllt alle Anforderungen der neuen "Green Claims" Richtlinien. Da es sich um ein unabhängiges Zertifizierungssystem mit einer objektiven und nachprüfbaren Bewertungsmethode handelt, läufst du keine Gefahr, deine Kund:innen mit Nachhaltigkeitsangaben zu verwirren, Vertrauen zu verlieren oder sogar abgemahnt zu werden. Bei der Bestellung der recycelbaren Verpackung, kannst du das Siegel ganz einfach in dein Design integrieren!

10. Quellen

1: Deloitte (2023): Plastiksteuer: /de/de/pages/tax/articles/plastiksteuer.html 
2: Europäische Kommission (2023): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates:  /legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023PC0166&from=EN