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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel: Das muss auf deine Produktverpackung

Allergene, Füllmenge, MHD & Co.: Wenn dein Unternehmen Lebensmittel verkauft, gibt es einiges zu beachten. Egal, ob du dein Business gerade erst aufbaust oder als „alter Hase“ in der Branche die rechtlichen Vorgaben noch einmal gegenchecken willst: hier erfährst du, welche Angaben auf die Verpackung deiner Lebensmittel gehören.

Erstellt am22.10.2024

Du kennst die Situation: du bist im Supermarkt unterwegs und stöberst durch die Verkaufsregale. Aber was genau hat es mit den Produkten, die du dort siehst, überhaupt auf sich? Bei vielen Produkten ist leider nicht immer klar, was du da eigentlich in der Hand hältst.

Ob Müsli, Süßigkeit oder Nahrungsergänzungmittel: um Verbraucher:innen besser beim Kauf zu informieren und vor Irrtümern zu schützen, müssen die Verpackungen von Lebensmitteln bestimmte Informationen tragen. Welche Angaben sind Pflicht auf Lebensmittelverpackungen und welche Sonderfälle gibt es? Wenn dein Unternehmen Lebensmittel produziert und vertreibt, solltest du weiterlesen.

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel?

Ja, in allen EU-Mitgliedsstaaten (zu denen Deutschland zählt) gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelprodukte. Die rechtliche Grundlage dafür ist die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (kurz: LMIV). Als Ergänzung zu dieser EU-Verordnung gibt es in Deutschland die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).

Die Lebensmittel-Informationsverordnungen zielen darauf ab…

.... informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen

... die Gesundheit und Interessen der Verbraucher:innen zu schützen

... einen sicheren Konsum der Lebensmittel sicherzustellen

... freien Handel innerhalb der EU zu gewährleisten

... Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen

 

Laut der LMIV liegt die Pflicht zur korrekten Kennzeichnung der Lebensmittel bei dem Unternehmen, das diese vermarktet. Diese gilt auch, wenn dein Produkt bzw. die primäre Zutat deines Produkts aus einem Land außerhalb der EU stammt. Für dich sind also die LMIV und die LMIDV relevant, wenn es darum geht, was auf deinen Lebensmittelverpackungen stehen muss. Nur wenn dein Unternehmen keine Niederlassung innerhalb der EU hat, liegt die Kennzeichnungspflicht bei deinem Importeur.

Welche Angaben sind Pflicht auf deinen Lebensmittelverpackungen?

Was aber muss nun im Detail auf deinen Lebensmitteln stehen? Zu den Pflichtangaben gehören Informationen zu den Inhaltsstoffen, der Haltbarkeit und der Qualität.

Die LMIV unterscheidet zwischen Verpflichtungen für verpackte und unverpackte Lebensmitteln. Zunächst sprechen wir aber über die Basics: die allgemeinen Anforderungen rund um die Kennzeichnung deiner Lebensmittel.

Allgemeine Anforderungen für Lebensmittel

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel sieht neben expliziten Pflichtangaben auch Anforderungen zur Platzierung der Produktinformationen vor. Die Kennzeichnungen müssen zum Beispiel deutlich lesbar, nicht verwischt und an einer sichtbaren Stelle platziert sein. Das heißt auch, dass die Angaben nicht durch andere Elemente auf der Verpackung verdeckt oder getrennt werden dürfen. Auf welcher Seite der Packung die Informationen stehen sollen, ist dabei nicht vorgegeben. 

Konkret lauten die Vorgaben: mindestens 1,2 mm Schriftgröße – gemessen am „kleinen x“. Das bedeutet, dass sich die Größe nach dem kleingeschriebenen Buchstaben „x“ orientiert. Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. Für kleine Verpackungen, das heißt solche mit einer Oberfläche von weniger als 80 cm², ist eine Schriftgröße von mindestens 0,9 mm ausreichend.

Generell dürfen die Informationen nicht irreführend sein, sondern müssen korrekt sein. So etwas wie falsche Werbeslogans oder Greenwashing solltest du natürlich ebenfalls vermeiden.

Die deutsche Verordnung LMDIV gibt zudem vor, dass alle Produktinformationen auf deiner Verpackung in deutscher Sprache sein müssen, wenn dein Produkt auf dem deutschen Markt vertrieben wird.

Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel

Zur Kategorie der verpackten Lebensmittel zählen Nahrungsmittel, die vor dem Verkauf in einer Verpackung eingeschlossen sind. Der Inhalt kann nicht entnommen werden, ohne dass die Verpackung dabei geöffnet oder beschädigt wird.

Manche Informationen sind Pflicht für alle Arten von Lebensmittel, andere Deklarationen sind nur für bestimmte Produkte vorgeschrieben. Wir schauen uns zuerst die allgemeingültigen Pflichtangaben an.

Korrekte Lebensmittelbezeichnung

Als Gründer:in hast du sicher lange darüber nachgedacht, wie dein Produkt heißen soll. Dein Produktname und die tatsächlich korrekte „Verkehrsbezeichnung“ sind jedoch nicht immer dasselbe.

Denn: den Produktnamen kann eine Marke frei wählen, während die Bezeichnung des Lebensmittels, die du zudem auf der Verpackung platzieren musst, sich nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuch (DLMB) richtet.

Wenn es für dein Produkt eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung gibt, musst du diese verwenden. Rechtlich vorgeschrieben sind zum Beispiel jeweils die Bezeichnung für „Konfitüre“, „Fruchtsaft“ oder „Schokolade“. Wenn keine Bezeichnung für dein Produkt vorgeschrieben ist, kannst du auf eine verkehrsübliche Bezeichnung (für deine Branche üblich) zurückgreifen. Sollte es so etwas ebenfalls nicht für dein Produkt geben, ist es an dir, eine beschreibende Bezeichnung für dein Produkt festzulegen.

Ein Beispiel: dein Produkt könnte „Frecher Früchtemix“ oder „Früchtetraum“ heißen. Auf deiner Produktverpackung müsste aber zudem eine Bezeichnung wie „Gefriergetrocknete Früchte“ zu finden sein.

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Die Phrasen „Mindestens haltbar bis“ oder „aufzubrauchen bis“ sind dir aus Verbrauchersicht sicher nicht neu. Deine Produktverpackungen müssen diese Information enthalten. Je nachdem welche Lebensmittel du verkaufst, musst du ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum angeben. Die Unterschiede auf einen Blick:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: „Qualitätsdatum“. Produkt ist nach Ablauf des Datums oft noch haltbar; Produkte dürfen dann sogar noch verkauft werden.

  • Verbrauchsdatum: „Sicherheitsdatum“ für leicht verderbliche Produkte. Nach Ablauf des Datums lieber nicht mehr verzehren.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis ist nur verpflichtend für Nahrungsmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen. In dem Fall bist du verpflichtet alle Zutaten, Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen auf deiner Verpackung aufzulisten.

Die Zusatzstoffe musst du mit ihrem Klassennamen und ihrer chemischen Bezeichnung oder E-Nummer nennen. Ebenso bist du verpflichtet, hier auch die 14 wichtigsten Allergene (z.B. Soja, glutenhaltiges Getreide oder Nüsse) zu deklarieren. Weitere Informationen dazu findest du beim Bundeszentrum für Ernährung.

Nettofüllmenge

Eine weitere Pflichtangabe, die auf deine Produktverpackung gehört: die Nettofüllmenge deines Produkts. Diese kannst du entweder in Volumen (ml oder l), Gewicht (g oder kg) oder Stückzahl angeben. Sollte dein Produkt mit Aufgussflüssigkeit verpackt werden, musst du neben der Füllmenge auch das Abtropfgewicht kennzeichnen.

 

Nährwertangaben

Die bekannte „Nährwerttabelle“ sagt dir sicherlich etwas. Hier sind die sogenannten „Big 7“ der Nährwerte aufzulisten:

  • Energie (in kJ und kcal)

  • Fett (in g)

  • gesättigte Fettsäuren (in g)

  • Kohlenhydrate (in g)

  • Zucker (in g)

  • Eiweiß (in g)

  • Salz (in g)

Alle Angaben musst du pro 100g deines Lebensmittels aufzählen.

Übrigens: wenn du Gewürze oder Tee vertreibst, ist die Nährwerttabelle keine Pflicht.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist zwar die Tabelle nicht notwendig, aber laut Bundeszentrum für Ernährung müssen „die Mengen der enthaltenen Nährstoffe, zum Beispiel Vitamin C oder Zink, oder der sonstigen Stoffe, die das Produkt ausmachen, bezogen auf die empfohlene tägliche Verzehrsmenge angegeben werden“. 

Name und Anschrift deines Unternehmens

Nicht vergessen solltest du die Kennzeichnung deines Lebensmittelunternehmens. Damit dein Produkt im Fall der Fälle zurückverfolgt werden kann, gehören Name und Anschrift deines Unternehmens mit auf deine Produktverpackung.

Zusätzliche Pflichten für bestimmte Lebensmittel

Für bestimmte Lebensmittel sind weitere Angaben Pflicht. Hier ein paar Beispiele:

  • Aufbewahrung oder Verwendung: wenn Haltbarkeit von bestimmten Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen abhängt

  • Herkunftskennzeichnung: nur, wenn notwendig, damit deine Kund:innen eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.

  • Alkoholgehalt: nur bei alkoholischen Getränken mit Alkoholgehalt über 1,2 % vol.

  • Angaben zu Imitaten: bei Lebensmittel-Imitaten (z. B. Käseersatz oder Fleischimitate) ist der Ersatz-Stoff in direkter Nähe des Produktnamens zu kennzeichnen

  • Gebrauchsanweisung: erforderlich, wenn Produkt ohne diese nicht sachgemäß verwendet werden kann (z.B. bei Produkten mit besonderen Verzehrempfehlungen)

  • Einfrierdatum: wenn Fleisch und unverarbeitete Fischereierzeugnisse eingefroren werden

  • Warnhinweise: wenn gesundheitlich bedenkliche Stoffe enthalten sind (z.B. erhöhter Koffeingehalt, Azofarbstoffe, Phytosterine, Glycyrrhizinsäure und ihre Ammoniumsalze)

  • Botanische Herkunft: nur wenn pflanzlichen Öle enthalten sind (z.B. „Rapsöl“)

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Pflichtangaben für unverpackte Lebensmittel

Bei Lebensmitteln, die ohne Verpackung verkauft werden, müssen die Angaben in direkter Nähe zum Produkt - zum Beispiel mit einem Schild - platziert werden. Insgesamt ist die Deklarationspflicht für unverpackte Waren nicht so umfangreich, weil Kund:innen diese Informationen auch beim Verkaufspersonal erfragen können.

 🔎Lesetipp: Lebensmittel plastikfrei verpacken - Geht das überhaupt?

Folgende Angaben sind für unverpackte Lebensmittel kennzeichnungspflichtig:

  • Preis

  • Gewicht

  • Bezeichnung

  • Herkunftsland

  • Klassifizierung (für Obst und Gemüse)

  • Allergenkennzeichnung

  • Zusatzstoffe / Behandlungsverfahren

Die Funktionen deiner Verpackung

Neben den Pflichtangaben sollte deine Produktverpackung aber natürlich weitere wichtige Funktionen erfüllen, damit dein Lebensmittelprodukt zum Verkaufsschlager wird. Erfahre mehr dazu in unserem Magazinbeitrag über die verschiedenen Funktionen deiner Verpackung.

FAQ: Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen

Welche Angaben zur Lebensmittel-Kennzeichnung sind Pflicht?

Allgemein sind folgende Angaben Pflicht auf deinen Produktverpackungen:

  • Lebensmittelbezeichnung

  • Zutatenverzeichnis & Allergenkennzeichnung

  • Nettofüllmenge

  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum

  • Name und Anschrift deines Unternehmens

  • Nährwertangaben

  • Herkunftskennzeichnung

  • Hinweise zur Aufbewahrung oder Verwendung

  • Alkoholgehalt

  • Kennzeichnung von Imitaten

  • Gebrauchsanweisung

  • Einfrierdatum

  • Warnhinweise

  • Botanische Herkunft

Wenn ein Lebensmittel als aus einem bestimmten Nicht-EU-Land stammt, aber die Hauptzutat aus einem anderen Land kommt, muss das angegeben werden.

Wird ein Lebensmittel als aus der EU stammend bezeichnet, aber die Hauptzutat kommt aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat, muss das ebenfalls gekennzeichnet werden.

Auch wenn sowohl das Lebensmittel als auch die Hauptzutat aus verschiedenen Nicht-EU-Ländern stammen, muss dies gekennzeichnet werden.

Wenn du deine Lebensmittel-Artikel vorverpackt online verkaufst, müssen alle der oben genannten Pflichtangaben (außer MHD oder Verbrauchsdatum) auf deiner Webseite bzw. auf deinen Produktseiten für deine Kund:innen verfügbar sein. Das heißt, schon bevor sie eine Bestellung in deinem Shop abschließen.