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Kennzeichnungspflicht

Seit dem 12. August 2026 müssen Verpackungen nach der PPWR bestimmte Angaben tragen: ein Identifikationsmerkmal wie eine Chargen- oder Seriennummer, Name oder Marke des Erzeugers, seine Postanschrift sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit. Das gilt auch für Transportverpackungen wie Versandkartons. Die Angaben können direkt im Druckmotiv stehen oder über einen QR-Code eingebunden werden.

Spätestens ab dem 12. August 2028 kommt eine EU-weit einheitliche, piktogrammbasierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung hinzu. Die genauen Vorgaben dafür legt die EU-Kommission noch fest.